Fragen & Antworten
Sie können Sie in den Regionen Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Schaumburg, Wolfsburg, Hameln und Umgebung bei Abfallexpress.de bestellen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Entsorgungsexperten gerne weiter.
Die Aufstellung des Containers im öffentlichen Verkehrsraum, dazu zählt auch ggf. der Seitenstreifen oder die öffentliche Parkbucht, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis von der, für Ihren Wohnort (Aufstellort) zuständigen Stadtverwaltung. Die Genehmigung können Sie in Eigenregie beantragen, oder hierzu auf unseren Service zurückgreifen. Die Genehmigung muss jedoch vor der Aufstellung des Behälters vorliegen.
In jedem Fall sind die hierin enthaltenen Auflagen (Verkehrssicherungspflicht) wie z.B. Beleuchtung in der Dunkelheit u.ä durch Sie zu gewährleisten. Diese können je nach Stadt/ Gemeinde unterschiedlich sein.
Die Abfallmulde / der Abfallcontainer darf nur mit den Abfällen befüllt werden, die Sie in der Bestellung gewählt haben. Es dürfen überdies hinaus keine flüssigen Abfälle eingefüllt werden. Falsch befüllte oder überfüllte Behälter werden nicht abtransportiert!
Die Container dürfen maximal bis zur Oberkante des Containers beladen werden, da sichergestellt sein muss, dass bei der Abholung des Containers nichts herausfällt. Der Abfall darf die Seitenwand nicht überragen.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb bietet Ihnen Abfallexpress eine große Auswahl an Mulden, Containern & Behälter in vielen verschiedenen Größen an. Weitere Informationen zu den Größen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu unseren Mulden, Containern & Behälter.
Bei der Planung der Entsorgung kommt, neben einem ausreichenden Füllvolumen des Sammelbehälters für die zu entsorgende Abfallmenge, auch die Stellfläche bzw. dem Aufstellort für das Behältniss eine besondere Bedeutung zu.
Ein geeigneter Aufstellort bietet:
- Ausreichend Stellfläche
- Eine LKW-Zufahrtmöglichkeit
- Festen Untergrund
- Privatgrundstück oder Aufstellgenehmigung
Grundsätzlich beachten Sie bitte den ausgewiesenen Flächenbedarf für den Sammelbehälter und das Entsorgungsfahrzeug, nebst nötigem Rangierfreiraum, sowie eine unverbaute, lichte Höhe von mindestens 4 m und Durchfahrtsbreite von mindestens 3,5 m im gesamten Profil. Tiefer angebrachte Beschilderungen oder durchhängende Leitungen machen eine schadenfreie Aufstellung unmöglich. Die Zufahrt zum Standort und auch die Stellfläche müssen befestigt und tragbar für LKW ausgeführt sein.
Empfindliche Böden ( z.B. aus Marmor ) sind als Standort nicht geeignet. Bedenken Sie bitte, dass der befüllte Behälter ungleich schwerer als der leere ist, und deshalb ein stabiler, standfester Untergrund nötig ist. Unser Mitarbeiter unterstützt Sie vort Ort gerne mit Hinweisen und Erfahrungswerten bei der geeigneten Standortauswahl.
Versetzen oder verschieben Sie den Behälter vor Ort bitte nicht, da dieser im Rahmen der Entleerung / Abholung in identischer Gangart bewegt wird, wie bei der Zustellung.
Je nach Eigentum der Standfläche unterscheiden wir die Aufstellung auf privaten Grundstücken ( Hof, Garagenzufahrt ) oder im öffentlichen Verkehrsraum ( Parkbuchten, Seitenstreifen..). Hier ist in der Regel eine kostenpflichtige Aufstellgenehmigung vom Ordnungsamt Ihrer Gemeinde/Stadt nötig. Diese muss im Vorfeld, d.h. vor Aufstellung der Mulde/ des Containers beantragt werden.
Gerne übernehmen wir das auf Wunsch für Sie. In dieser Genehmigung sind u.a. straßenverkehrsrechtliche Sicherungsmaßnahmen als Auflage aufgeführt, die Sie für die Standzeit zwingend zu beachten haben.
Im Wesentlichen geht es um Beleuchtungsmaßnahmen und Absperrungen.
Wir berechnen Ihnen eine Standgebühr von € 3,57 pro Kalendertag. Die Berechnung erfolgt ab dem 8. Kalendertag. Somit ist eine Woche im Preis inkludiert.
In der Regel haben wir einen Vorlauf von 2-3 Werktagen.
Sie können Ihre Abfälle selbstverständlich auch zu unseren Standorten in Barsinghausen (Schacht-IV-Straße 10) und Sarstedt (Emmy-Noether-Straße 7) bringen.
Sie können bei uns mit folgenden Zahlungsmethoden bezahlen:
PayPal
SEPA-Lastschrift (vorbehaltlich Schufa Prüfung)
auf Rechnung (vorbehaltlich Schufa Prüfung)
Wenn Sie einen Container auf Rechnung bestellen, ist diese umgehend nach Eingang fällig. Die genaue Fälligkeit entnehmen Sie bitte dem Rechnungsdokument.