Containerdienst für Straßendeckenaufbruch (teerhaltig) entsorgen: Containerdienst Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Schaumburg, Wolfsburg, Hameln Entsorgung

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Asphalt oder Straßenaufbruch fällt je nach Art der Baumaßnahme als Fräsgut oder grobstückig als " Scholle " an. Der teerhaltige Asphalt wurde mit Teer als Bindemittel hergestellt und beinhaltet krebserzeugende PAK`s ( Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ), sowie Phenole und ggf. Anteile von Asbestfasern.
Er gilt als gesundheitsschädlich und ist daher als "ein " gefährlicher " Abfall anzusehen und dem zur Folge " überwachungsbedürftig ".

Im Rahmen einer speziellen Analythik sind vor der Entsorgung die jeweiligen Parameter nachzuweisen und mittels Gutachten zu beschreiben. In der Regel fällt er bei Baumaßnahmen an Straßen " älterer " Baujahre an, da der Einsatz von Teer bei neuen Baumaßnahmen nicht mehr erlaubt ist. Die weitere Beseitigung erfolgt über Deponien oder im Rahmen einer Verwertungsmaßnahme in geigneten HGT- Anlagen.

Folgender Abfallschlüssel ist dieser Fraktion zugeordnet : AVV 170303 *, kohlenteerhaltige Bitumengemische. Je nach Menge und Anfallstelle ist die Führung eines Begleit- oder Übernahmescheines in eANV ( elektronisches Nachweiswesen ) obligatorisch.

Abfallrechtliche Einstufung: 
170301