Bei der Planung der Entsorgung kommt, neben einem ausreichenden Füllvolumen des Sammelbehälters für die zu entsorgende Abfallmenge, auch die Stellfläche bzw. dem Aufstellort für das Behältniss eine besondere Bedeutung zu.
Ein geeigneter Aufstellort bietet:
- Ausreichend Stellfläche
- Eine LKW-Zufahrtmöglichkeit
- Festen Untergrund
- Privatgrundstück oder Aufstellgenehmigung
Grundsätzlich beachten Sie bitte den ausgewiesenen Flächenbedarf für den Sammelbehälter und das Entsorgungsfahrzeug, nebst nötigem Rangierfreiraum, sowie eine unverbaute, lichte Höhe von mindestens 4 m und Durchfahrtsbreite von mindestens 3,5 m im gesamten Profil. Tiefer angebrachte Beschilderungen oder durchhängende Leitungen machen eine schadenfreie Aufstellung unmöglich. Die Zufahrt zum Standort und auch die Stellfläche müssen befestigt und tragbar für LKW ausgeführt sein.
Empfindliche Böden ( z.B. aus Marmor ) sind als Standort nicht geeignet. Bedenken Sie bitte, dass der befüllte Behälter ungleich schwerer als der leere ist, und deshalb ein stabiler, standfester Untergrund nötig ist. Unser Mitarbeiter unterstützt Sie vort Ort gerne mit Hinweisen und Erfahrungswerten bei der geeigneten Standortauswahl.
Versetzen oder verschieben Sie den Behälter vor Ort bitte nicht, da dieser im Rahmen der Entleerung / Abholung in identischer Gangart bewegt wird, wie bei der Zustellung.
Je nach Eigentum der Standfläche unterscheiden wir die Aufstellung auf privaten Grundstücken ( Hof, Garagenzufahrt ) oder im öffentlichen Verkehrsraum ( Parkbuchten, Seitenstreifen..). Hier ist in der Regel eine kostenpflichtige Aufstellgenehmigung vom Ordnungsamt Ihrer Gemeinde/Stadt nötig. Diese muss im Vorfeld, d.h. vor Aufstellung der Mulde/ des Containers beantragt werden.
Gerne übernehmen wir das auf Wunsch für Sie. In dieser Genehmigung sind u.a. straßenverkehrsrechtliche Sicherungsmaßnahmen als Auflage aufgeführt, die Sie für die Standzeit zwingend zu beachten haben.
Im Wesentlichen geht es um Beleuchtungsmaßnahmen und Absperrungen.Weitere Details