Containerdienst für Glaswolle, Steinwolle, künstliche Mineralfaser entsorgen: Containerdienst Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Schaumburg, Wolfsburg, Hameln Entsorgung

Mineralfaser-Abfälle & Dämmstoffe professionell zum Festpreis entsorgen

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Künstliche Mineralfasern ( als Steinwolle, Glaswolle u.ä ) fallen heute in der Regel überwiegend bei Sanierungsmaßnahmen im Altbaubereich oder aber auch im Rahmen von Wärmedämmungen bei Neubauten, als Verschnittreste, an.

Die Demontage und Entsorgung sollte nur von ausgebildeten Fachleuten gem. den Vorgaben der TRGS erfolgen. Künstliche Mineralwolle die vor dem 1.6.2000 gekauft wurde ist als gesundheitsschädlich, und damit als gefährlicher Abfall eingestuft.
Der Anteil an lungengängigen, kleinfaserigen Inhalten, die besonders beim Brechen der Plattenware entsehen können, schädigen die Lunge und gelten als krebserzeugend.

Auf Grund des aktuten Gefährdungspotentials sind auch an die Entsorgung besondere Anforderungen gestellt. Der Abfall muss in reißfesten und staubdichten Säcken verpackt werden.

Folgender Abfallschlüssel ist dieser Fraktion zugeordnet: AVV 170603 *, anderes Dämmmaterial das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält ( KMF ).

Je nach Menge und Anfallstelle ist die Führung eines Begleit- oder Übernahmescheines in eANV ( elektronisches Nachweiswesen ) obligatorisch und wird von uns erledigt.

Unter der gleichen AVV werden auch Abfälle aus Wärmeverbundsystemen geführt. Diese unterliegen der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (der sog. POP Verordnung) und werden ab dem 1.10.2016, sofern sie das Flammschutzmittel: Hexabromcyclododekan (HBCD) enthalten, (Konzentration > 1000 mg/ kg) als gefährlicher Abfall eingestuft. Daher müssen diese unbedingt getrennt erfaßt und separat entsorgt werden.

Entgegen dem weiteren Entsorgungsweg für die sog. KMF Abfälle müssen die HBCD-haltigen Abfälle thermisch verwertet werden. Bislang gibt es für diese Abfälle bundeslandspezifische Lösungen, so auch in Niedersachsen, die sich im Wesentlichen vorrübergehend an den anfallenden Mengen festmachen. Sollte bei Ihrem Bauvorhaben derartige Abfälle anfallen, sprechen Sie uns bitte an, damit wir Ihnen einen Entsorgungsweg aufzeigen können.

Abfallrechtliche Einstufung: 
170603