Von bestimmten und definierten Abfallarten geht ein hohes Maß an gefährlichen Einflüssen aus. Diese können die Gesundheit und Umwelt bei unsachgemäßem Umgang schädigen.
Deshalb sind an die Entsorgung dieser "gefährlichen Abfälle" besondere, gesetzliche Ansprüche gestellt. Ölvermutzte Betriebsmittel, Altlacke oder Farben, Säuren, Laugen u.v.m darf nicht zusammen mit dem " gewöhnlichen " Abfall entsorgt werden, sondern muss in spezielle Behandlungsverfahren eingebracht werden.
Teilweise sind vorab Abfallanalysen nötig, um die Intensität und Ausprägung bestimmter Paramater im Stoff zu deklarieren, um auf dieser Basis eine gesetzeskonforme Entsorgungslösung vorzubereiten. In der Regel kommen für die Sammlung und den teilw. gefahrgutausgeprägten Transportvorgang auch nur zugelassene " Sonderabfallbehälter " zum Einsatz.
Auch hier unterstützt Sie der Abfallexpress mit Rat und Tat. Mit einer Reihe von Entsorgungsspezialisten sind wir in der Lage Ihnen auch für das sensible Thema der Sonderabfälle eine tragbare, gesetzteskonforme und dauerhaft wirtschaftliche Lösung anzubieten. Das klappt leider verständlicherweise nicht im gewohnten Abfallexpress-Tempo - aber bei bestimmten gefährlichen Abfällen wie z.B. Asbest, teerhaltiger Straßenaufbruch u. a ziemlich unbürokratisch im Rahmen unserer bestehenden Sammelentsorgungsnachweise. Wir beraten Sie gerne!