Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für online Bestellungen von Entsorgungsdienstleistungen beim Abfallexpress. Abfallexpress ist das Online-Portal für Entsorgungsdienstleistungen der Fa. Container Dienst Zundel GmbH. Einzelheiten zum Unternehmen finden Sie unter "Impressum".
Sie können diese über die 'Drucken'-Funktion Ihres Browsers bei Bedarf bequem ausdrucken.
§ 1 Allgemeine Bedingungen, Geltungsbereich
Die AGB sind Grundlage für alle Dienstleistungsverträge, die über den Onlineshop der "Container Dienst Zundel GmbH" beauftragt worden sind. Sie gelten für die aktuelle Beauftragung des Kunden über die Einsammlung und den Weitertransport von Abfällen von der Anfallstelle zur Entsorgungsanlage, sowie auch für zukünftige Vertragsabschlüsse, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Container Dienst Zundel GmbH. Einreden oder Vorbehalte gegen die Wirksamkeit dieser AGB sind vom Kunden nur bis Vertragsschluss wirksam geltend zu machen . Sobald Container Dienst Zundel GmbH mit der Leistungserbringung begonnen hat, gilt der Vertrag als geschlossen.
§ 2 Vertragsschluss
Mit der Auswahl eines Abfallbehälters und des dazugehörigen Erfassungssystems (Mulden, Container, ...) in Verbindung mit der Bestellung (klicken des Buttons - kostenpflichtig bestellen) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss mit Container Dienst Zundel GmbH ab. Vor dem Versand des Antrages kann der Kunde den Inhalt einsehen und ändern. Im Bestellvorgang muss die Akzeptierung der AGB durchgeführt werden. Mit Zusendung der Auftragsbestätigung per E-Mail oder Lieferung der bestellten Leistung nimmt Container Dienst Zundel GmbH dieses Angebot an. Container Dienst Zundel GmbH behält sich vor vereinbarte Dienstleistungen durch Subunternehmer erfüllen zu lassen. Die Annahme des Entsorgungsauftrages gilt unter Berücksichtigung der örtlichen Abfallsatzungen, in denen z.B Anschluß- und Beseitigungspflichten für bestimmte Abfallstoffe geregelt sind.
§ 3 Lieferzeiten/ -termine
Leistungsfristen und Leistungstermine sind unverbindlich und stets annähernd zu verstehen, es sei den sie sind im Einzelfall ausdrücklich vereinbart. Betriebsstörungen z.B auf Grund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen berechtigen Container Dienst Zundel GmbH Liefertermine oder Leistungen aufzuschieben, ohne dass Container Dienst Zundel GmbH in Verzug gerät.
§ 4 Gewährleistung / Haftung
Sollte Container Dienst Zundel GmbH, aus welchen Gründen auch immer, zum Schadenersatz verpflichtet sein, so beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf die ihr vertraglich zustehende Vergütung; diese Beschränkung gilt nicht, sofern Container Dienst Zundel GmbH, der gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Vorwurf des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit trifft.
§ 5 Besondere Bedingungen für Pauschalpreise
Sofern Container Dienst Zundel GmbH Pauschalpreise für die komplette Entsorgungsdienstleistung anbietet, sind darin die Transportkosten für die Zustellung und Abholung von Entsorgungssystemen, 10 mietfreie Standtage ab Behälterzustellung und die Entsorgungskosten für die vereinbarten Abfallarten gemessen am max. Behältervolumen, nebst der ausgewiesenen aktuellen Mehrwertsteuer enthalten. Zusätzlichen Dienstleistungen werden getrennt festgehalten und nach regional-üblichen, ggf. vorab abgestimmten Grundlagen bewertet und abgerechnet.
Die komplette Abrechnung basiert auf den Angaben des Vertragspartners. Jegliche tatsächliche Abweichung von den Angaben berechtigt Container Dienst Zundel GmbH die Annahme der Abfälle zu verweigern, oder die, für die gesetzeskonforme nötigen Mehraufwendungen im Rahmen der erbrachten Entsorgungsdienstleistung zu berechnen.
§ 6 Behälteraufstellung/ Entsorgungsbehälter
Der Vertragspartner hat für das Aufstellen des Sammel-/ Entsorgungsbehälters einen geeigneten Ort mit ausreichend befestigter Grundfläche und Zufahrtsmöglichkeit für schwere LKW zur Verfügung zu stellen. Ihm obliegt es, das Behältnis an dieser Stelle zu befüllen, pfleglich zu behandeln und sicherzustellen, dass bei Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzungserlaubnis vorliegt. Umstellungen vom Aufstellplatz sind untersagt. Der Vertragspartner zeichnet für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und haftet für Schäden am Behältnis oder bei Verlust desselben.
§ 7 Zahlung
Der Vertragspartner kann die Zahlung per Banküberweisung, auf Rechnung oder Paypal vornehmen. Es sei denn es gelten andere getroffene, schriftliche Vereinbarungen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit dieses gesetzlich zulässig ist, der Geschäftssitz von Container Dienst Zundel GmbH festgelegt.
§ 9 Teilunwirksamkeit und Schriftformerfordernis
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder enthalten diese AGB eine Lücke, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Regelungen oder Lücken sind durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der geräumten Regelung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Bestätigung durch die jeweils andere Vertragspartei.